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   VG Düsseldorf, 21.06.2018 - 17 K 2012/17   

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VG Düsseldorf, 21.06.2018 - 17 K 2012/17 (https://dejure.org/2018,17817)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.06.2018 - 17 K 2012/17 (https://dejure.org/2018,17817)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Juni 2018 - 17 K 2012/17 (https://dejure.org/2018,17817)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Definition des Betreibers einer Abfalldeponie; Anforderdungen an die Rechtsnachfolge in eine Deponiegenehmigung im Hinblick auf die Mitwirkung der zuständigen Behörde; Geltung des Grundsatzes der mangelnden Nachfolgefähigkeit ohne Mitwirkung der zuständigen Behörde bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ggsc.de (Kurzinformation)

    Übergang einer Deponiegenehmigung

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerwG, 22.07.2010 - 7 B 12.10

    Deponie; Betriebsdeponie; Betreiber; Inhaber; Betriebsführung; für eigene

    Auszug aus VG Düsseldorf, 21.06.2018 - 17 K 2012/17
    Dabei ist der in der Nachfolgeregelung des §§ 36 Abs. 1, 3, 40 Abs. 1, 2 KrWG und durchweg im Kreislaufwirtschaftsgesetz verwendete neue Begriff des "Betreibers einer Deponie" mit dem des "Inhaber" gleichbedeutend, vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 2010 - 7 B 12.10 -, juris Rn. 14.

    Die Frage, wer im Einzelfall Betreiber ist, ist abgesehen davon nicht allein nach formalen rechtlichen Gesichtspunkten, sondern unter Berücksichtigung der rechtlichen, wirtschaftlichen und tatsächlichen Einzelfallumstände zu beurteilen, vgl. zum Ganzen BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 2010 - 7 B 12.10 -, juris Rn. 14 ff.; BVerwG, Urteil vom 31. August 2006 - BVerwG 7 C 3.06 -, juris Rn. 12; BVerwG, Beschluss vom 7. Dezember 2000 - 3 B 148.00 -, juris Rn. 4, 7; aus der obergerichtl.

    Die fehlende Genehmigungsinhaberschaft der U.          /F.   hinderte deren Stellung als "faktische" Deponiebetreiberin jedenfalls nicht, vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Januar 2012 - 7 C 6.11 -, juris Rn. 13; BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 2010 - 7 B 12.10 -, juris Rn. 17; BayVGH, Urteil vom 7. Oktober 2010 - 20 B 10.396 -, juris Rn. 37; Attendorn, in: Jarass/Petersen, KrWG, § 40 Rn. 70.

    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass die rechtlich fehlende Genehmigungsinhaberschaft (hier der Anstalt des öffentlichen Rechts) eine Stellung als tatsächlich Verantwortliche und damit "faktische" Deponiebetreiberin nicht hindert und auch die Klägerin als rechtliche Deponiebetreiberin nicht deswegen von der Gebührenschuldnerschaft befreit, vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Januar 2012 - 7 C 6.11 -, juris Rn. 13; BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 2010 - 7 B 12.10 -, juris Rn. 17; BayVGH, Urteil vom 7. Oktober 2010 - 20 B 10.396 -, juris Rn. 37; VG Düsseldorf, Urteil vom 13. Mai 2008 - 17 K 419/07 -, juris Rn. 55; siehe aus der Lit. Attendorn, in: Jarass/Petersen, KrWG, § 40 Rn. 70 m.w.N.

    Die Frage, wer im Einzelfall Betreiber ist, ist abgesehen davon unter Berücksichtigung der rechtlichen, wirtschaftlichen und tatsächlichen Einzelfallumstände zu beurteilen, vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 2010 - 7 B 12.10 -, juris Rn. 14 ff., BVerwG, Urteil vom 31. August 2006 - BVerwG 7 C 3.06 -, juris Rn. 12; BVerwG, Beschluss vom 7. Dezember 2000 - 3 B 148.00 -, juris Rn. 4, 7; aus der obergerichtl.

    Ihr obliegt die Entscheidungsgewalt in rechtsgeschäftlichen Fragen und solchen über die Erfüllung umweltrechtlicher Pflichten, ohne dass es einer Abstimmung mit der Klägerin bedürfte, die sich nur im Falle des Erlasses oder der Änderung von Satzungen eine Weisungsgewalt des Rates gem. §§ 2 Abs. 5 Satz 1, 6 Abs. 3 Satz 1 lit. a), Satz 2 SatzungAöR vorbehalten hat Daher nimmt die Anstalt die Betriebsführung tatsächlich wahr und ist aufgrund ihrer tatsächlichen Verfügungsgewalt "faktische" Deponiebetreiberin und zwar ungeachtet, ob sie sich für die tatsächlichen Arbeiten noch weiterer Unternehmen, wie etwa der U.          /F.   bedient (vgl. Schriftsatzes der Klägerin vom 8. Februar 2017 [wohl 2018], S. 2), vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 2010 - 7 B 12.10 -, juris Rn. 17.

    Es kann nicht von vornherein davon ausgegangen werden, dass nur die Klägerin die Gebührenschuld von 136, 00 Euro wirtschaftlich begleichen könnte oder nur sie aus den Gründen der gerechten Verteilung der Gebührenlast ausschließlich heranzuziehen gewesen wäre bzw. es aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen - auch der bloß "faktische" Anlagenbetreiber kann als Gebührenschuldner in Anspruch genommen werden, vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Januar 2012 - 7 C 6.11 -, juris Rn. 13; BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 2010 - 7 B 12.10 -, juris Rn. 17 - nicht möglich oder erfolgversprechend gewesen wäre, gegen die Anstalt des öffentlichen Rechts vorzugehen und daher der Ermessensfehler die Sachentscheidung gar nicht beeinflussen konnte.

  • BVerwG, 10.01.2012 - 7 C 6.11

    Deponie; bestandskräftige Rekultivierungsanordnung; Gesamtrechtsnachfolge;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 21.06.2018 - 17 K 2012/17
    Die fehlende Genehmigungsinhaberschaft der U.          /F.   hinderte deren Stellung als "faktische" Deponiebetreiberin jedenfalls nicht, vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Januar 2012 - 7 C 6.11 -, juris Rn. 13; BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 2010 - 7 B 12.10 -, juris Rn. 17; BayVGH, Urteil vom 7. Oktober 2010 - 20 B 10.396 -, juris Rn. 37; Attendorn, in: Jarass/Petersen, KrWG, § 40 Rn. 70.

    Die Rechtsnachfolge in eine von der Klägerin bislang innegehaltene Genehmigung und in deren öffentlich-rechtliche Rechte und Pflichten setzt zum einen voraus, dass die öffentlich-rechtliche Position einer Rechtsnachfolge überhaupt zugänglich ist (Nachfolgefähigkeit; aaa)) und zum anderen, dass es eine Rechtsnorm gibt, die die Rechtsnachfolge, also den Eintritt des Nachfolgers in die Rechts- und Pflichtensphäre des Vorgängers, anordnet (Nachfolgetatbestand; bbb)), vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Januar 2012 - 7 C 6.11 -, juris Rn. 12; OVG NRW, Urteil vom 7. November 1995 - 11 A 5922/94 -, juris Rn. 4; VG Düsseldorf, Urteil vom 13. Mai 2008 - 17 K 419/07 -, juris Rn. 34, m.w.N.

    Diese Wertung als gemischte Genehmigung wird bestätigt durch § 22 KrWG, der lediglich gestattet, sich bei der Führung der Deponie der Hilfe eines Dritten zu bedienen, die Verantwortlichkeit für die Erfüllung der Pflichten davon aber unberührt lässt, vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Januar 2012 - 7 C 6.11 -, juris Rn. 12; zum Streitstand schon VG Düsseldorf, Urteil vom 13. Mai 2008 - 17 K 564/07 - juris Rn. 60 ff., dort schon mit entsprechender Tendenz; BeckOK UmweltR/Klages KrWG, § 35 Rn. 68; für Deponien Mann, in: Versteyl/Mann/Schomerus, KrWG, § 35 Rn. 2, § 36 Rn. 30; Schmidt-Kötters, Teilbarkeit und Übertragbarkeit von Genehmigung und Anlagenbetrieb, GewArch 2013, S. 199, 201 f. m.w.N.

    Sowohl nach den bundesrechtlichen Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes als auch nach den landesrechtlichen Normen des Landesabfallgesetzes oder sonstigen einschlägigen Fachgesetzten gibt es keinen gesetzlichen Rechtsnachfolgetatbestand, vgl. zum Bundesrecht: BVerwG, Urteil vom 10. Januar 2012 - 7 C 6.11 -, juris Rn. 12.

    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass die rechtlich fehlende Genehmigungsinhaberschaft (hier der Anstalt des öffentlichen Rechts) eine Stellung als tatsächlich Verantwortliche und damit "faktische" Deponiebetreiberin nicht hindert und auch die Klägerin als rechtliche Deponiebetreiberin nicht deswegen von der Gebührenschuldnerschaft befreit, vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Januar 2012 - 7 C 6.11 -, juris Rn. 13; BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 2010 - 7 B 12.10 -, juris Rn. 17; BayVGH, Urteil vom 7. Oktober 2010 - 20 B 10.396 -, juris Rn. 37; VG Düsseldorf, Urteil vom 13. Mai 2008 - 17 K 419/07 -, juris Rn. 55; siehe aus der Lit. Attendorn, in: Jarass/Petersen, KrWG, § 40 Rn. 70 m.w.N.

    Es kann nicht von vornherein davon ausgegangen werden, dass nur die Klägerin die Gebührenschuld von 136, 00 Euro wirtschaftlich begleichen könnte oder nur sie aus den Gründen der gerechten Verteilung der Gebührenlast ausschließlich heranzuziehen gewesen wäre bzw. es aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen - auch der bloß "faktische" Anlagenbetreiber kann als Gebührenschuldner in Anspruch genommen werden, vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Januar 2012 - 7 C 6.11 -, juris Rn. 13; BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 2010 - 7 B 12.10 -, juris Rn. 17 - nicht möglich oder erfolgversprechend gewesen wäre, gegen die Anstalt des öffentlichen Rechts vorzugehen und daher der Ermessensfehler die Sachentscheidung gar nicht beeinflussen konnte.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2015 - 16 A 1686/09

    Schädliche Bodenveränderung, Verursacher, Geschäftsführer, PFT

    Auszug aus VG Düsseldorf, 21.06.2018 - 17 K 2012/17
    Aus den beigezogenen Verwaltungsvorgängen der Beklagten ist ebenso nicht ersichtlich, sie sei sich des Umstandes bewusst gewesen, zumindest eine weitere als Pflichtige der Amtshandlung in Betracht kommende Person (Anstalt des öffentlichen Rechts; zur U.          /F.   siehe sogleich c)) hätte noch in die Schuldnerermittlung einbezogen werden müssen, vgl. OVG NRW, Urteil vom 20. Mai 2015 - 16 A 1686/09 -, juris Rn. 182.

    Hier sei jedoch angemerkt, dass es wegen der rechtlichen Stellung der Klägerin als Genehmigungsinhaberin durchaus möglich wäre, bei unveränderter rechtlicher wie tatsächlicher Lage, diese, dann ermessenfehlerfrei begründet vgl. OVG NRW, Urteil vom 20. Mai 2015 - 16 A 1686/09 -, juris Rn. 182, erneut in Anspruch zu nehmen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2012 - 16 A 85/09

    Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen für die Anordnung nach § 9 Abs. 2

    Auszug aus VG Düsseldorf, 21.06.2018 - 17 K 2012/17
    Der Ermessensfehler fiele nur dann nicht ins Gewicht, wenn infolge einer Ermessensreduzierung auf Null alleine die jetzt angefochtene Entscheidung hätte ergehen können (a)), vgl. OVG NRW, Urteil vom 21. November 2012 - 16 A 85/09 -, juris Rn. 51ff.; BayVGH, Beschluss vom 18. Oktober 2010 - 22 CS 10.439 -, juris Rn. 14 m.w.N.; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 18. Aufl., § 40 Rn. 98, oder der Ermessenfehler geheilt wurde (b)).

    Allerdings schafft § 114 Satz 2 VwGO, der die prozessrechtliche Seite des Nachschiebens von Gründen bei Ermessensentscheidungen regelt, nur die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen für eine Ergänzung defizitärer Ermessenserwägungen im Verwaltungsprozess, nicht aber für die erstmalige Ermessensausübung oder für ein völliges Auswechseln der bisherigen Begründung, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 26. April 2012 - 2 C 4.11 -, juris Rn. 25, BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2011 - 1 C 14.10 -, juris Rn. 9; BVerwG, Urteil vom 5. September 2006 - 1 C 20.05 -, juris Rn. 22; OVG NRW, Urteil vom 21. November 2012 - 16 A 85/09 -, juris Rn. 56ff.; OVG NRW, Urteil vom 29. Juni 2010 - 18 A 1450/09 -, juris Rn. 65.; VG Düsseldorf, Urteil vom 29. Juli 2016 - 17 K 3089/15 -, juris Rn. 79.

  • VGH Bayern, 18.10.2010 - 22 CS 10.439

    Insolvenzverwalter als Adressat einer abfallrechtlichen bzw. wasserrechtlichen

    Auszug aus VG Düsseldorf, 21.06.2018 - 17 K 2012/17
    Der Ermessensfehler fiele nur dann nicht ins Gewicht, wenn infolge einer Ermessensreduzierung auf Null alleine die jetzt angefochtene Entscheidung hätte ergehen können (a)), vgl. OVG NRW, Urteil vom 21. November 2012 - 16 A 85/09 -, juris Rn. 51ff.; BayVGH, Beschluss vom 18. Oktober 2010 - 22 CS 10.439 -, juris Rn. 14 m.w.N.; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 18. Aufl., § 40 Rn. 98, oder der Ermessenfehler geheilt wurde (b)).

    a) Anhaltspunkte für eine Ermessensreduzierung auf Null, also ein Sachverhalt, bei dem nach Lage der Dinge angesichts der besonderen Umstände des konkreten Falles von vornherein jede andere Entscheidung als die von der Beklagten getroffene ermessenfehlerhaft wäre, vgl. BayVGH, Beschluss vom 18. Oktober 2010 - 22 CS 10.439 -, juris Rn. 14 m.w.N., bestehen nicht.

  • BVerwG, 31.08.2006 - 7 C 3.06

    Abfallrechtliche Nachsorgeanordnung; Betriebsdeponie; Deponieinhaber;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 21.06.2018 - 17 K 2012/17
    Die Frage, wer im Einzelfall Betreiber ist, ist abgesehen davon nicht allein nach formalen rechtlichen Gesichtspunkten, sondern unter Berücksichtigung der rechtlichen, wirtschaftlichen und tatsächlichen Einzelfallumstände zu beurteilen, vgl. zum Ganzen BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 2010 - 7 B 12.10 -, juris Rn. 14 ff.; BVerwG, Urteil vom 31. August 2006 - BVerwG 7 C 3.06 -, juris Rn. 12; BVerwG, Beschluss vom 7. Dezember 2000 - 3 B 148.00 -, juris Rn. 4, 7; aus der obergerichtl.

    Die Frage, wer im Einzelfall Betreiber ist, ist abgesehen davon unter Berücksichtigung der rechtlichen, wirtschaftlichen und tatsächlichen Einzelfallumstände zu beurteilen, vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 2010 - 7 B 12.10 -, juris Rn. 14 ff., BVerwG, Urteil vom 31. August 2006 - BVerwG 7 C 3.06 -, juris Rn. 12; BVerwG, Beschluss vom 7. Dezember 2000 - 3 B 148.00 -, juris Rn. 4, 7; aus der obergerichtl.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2008 - 8 B 1476/08

    Voraussetzungen für das Auftreten einer Person oder einer Personenmehrheit als

    Auszug aus VG Düsseldorf, 21.06.2018 - 17 K 2012/17
    Rspr. OVG NRW, Beschluss vom 27. November 2008 - 8 B 1476/08 , juris Rn. 16; ThürOVG, Urteil vom 10. Juli 2015 - 3 KO 702/11 -, juris Rn. 51; s. a. Jarass/Petersen, KrWG, 2014, § 40 Rn. 67; Kürzel, Der Betreiberbegriff im Umweltrecht, 2015, S. 169 ff.; alle m.w.N.

    Rspr. OVG NRW, Beschluss vom 27. November 2008 - 8 B 1476/08 , juris Rn. 16; ThürOVG, Urteil vom 10. Juli 2015 - 3 KO 702/11 -, juris Rn. 51; s. a. aus der Lit. Jarass/Petersen, KrWG, 2014, § 40 Rn. 67, alle m.w.N.

  • OVG Thüringen, 10.07.2015 - 3 KO 702/11

    Verantwortlichkeit für stillgelegte Deponie im Beitrittsgebiet

    Auszug aus VG Düsseldorf, 21.06.2018 - 17 K 2012/17
    Rspr. OVG NRW, Beschluss vom 27. November 2008 - 8 B 1476/08 , juris Rn. 16; ThürOVG, Urteil vom 10. Juli 2015 - 3 KO 702/11 -, juris Rn. 51; s. a. Jarass/Petersen, KrWG, 2014, § 40 Rn. 67; Kürzel, Der Betreiberbegriff im Umweltrecht, 2015, S. 169 ff.; alle m.w.N.

    Rspr. OVG NRW, Beschluss vom 27. November 2008 - 8 B 1476/08 , juris Rn. 16; ThürOVG, Urteil vom 10. Juli 2015 - 3 KO 702/11 -, juris Rn. 51; s. a. aus der Lit. Jarass/Petersen, KrWG, 2014, § 40 Rn. 67, alle m.w.N.

  • BVerwG, 07.12.2000 - 3 B 148.00

    Inhaber, einer stillgelegten Deponie; Betreiber, einer stillgelegten Deponie;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 21.06.2018 - 17 K 2012/17
    Die Frage, wer im Einzelfall Betreiber ist, ist abgesehen davon nicht allein nach formalen rechtlichen Gesichtspunkten, sondern unter Berücksichtigung der rechtlichen, wirtschaftlichen und tatsächlichen Einzelfallumstände zu beurteilen, vgl. zum Ganzen BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 2010 - 7 B 12.10 -, juris Rn. 14 ff.; BVerwG, Urteil vom 31. August 2006 - BVerwG 7 C 3.06 -, juris Rn. 12; BVerwG, Beschluss vom 7. Dezember 2000 - 3 B 148.00 -, juris Rn. 4, 7; aus der obergerichtl.

    Die Frage, wer im Einzelfall Betreiber ist, ist abgesehen davon unter Berücksichtigung der rechtlichen, wirtschaftlichen und tatsächlichen Einzelfallumstände zu beurteilen, vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 2010 - 7 B 12.10 -, juris Rn. 14 ff., BVerwG, Urteil vom 31. August 2006 - BVerwG 7 C 3.06 -, juris Rn. 12; BVerwG, Beschluss vom 7. Dezember 2000 - 3 B 148.00 -, juris Rn. 4, 7; aus der obergerichtl.

  • VG Düsseldorf, 29.07.2016 - 17 K 3089/15

    Störerauswahl im Bodenschutzrecht kann sich nach Effektivität der

    Auszug aus VG Düsseldorf, 21.06.2018 - 17 K 2012/17
    Rspr. zum BBodSchG VG Düsseldorf, Urteil vom 29. Juli 2016 - 17 K 3089/15 -, juris Rn. 25 ff. m.w.N.; Versteyl, in: Versteyl/Mann/Schomerus, KrWG, 3. Aufl., § 62 Rn. 6ff., 10; allg. Ruffert, in: Knack/Henneke, VwVfG, 9. Aufl., § 40 Rn. 52; Sachs, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl., § 40 Rn. 224.

    Allerdings schafft § 114 Satz 2 VwGO, der die prozessrechtliche Seite des Nachschiebens von Gründen bei Ermessensentscheidungen regelt, nur die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen für eine Ergänzung defizitärer Ermessenserwägungen im Verwaltungsprozess, nicht aber für die erstmalige Ermessensausübung oder für ein völliges Auswechseln der bisherigen Begründung, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 26. April 2012 - 2 C 4.11 -, juris Rn. 25, BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2011 - 1 C 14.10 -, juris Rn. 9; BVerwG, Urteil vom 5. September 2006 - 1 C 20.05 -, juris Rn. 22; OVG NRW, Urteil vom 21. November 2012 - 16 A 85/09 -, juris Rn. 56ff.; OVG NRW, Urteil vom 29. Juni 2010 - 18 A 1450/09 -, juris Rn. 65.; VG Düsseldorf, Urteil vom 29. Juli 2016 - 17 K 3089/15 -, juris Rn. 79.

  • VGH Bayern, 07.10.2010 - 20 B 10.396

    AbfallrechtInhaberschaft an einer Deponie; Rechtsnachfolge; Verpflichtung zu

  • VG Düsseldorf, 13.05.2008 - 17 K 419/07
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2017 - 9 A 2655/13

    Schlachtbetriebe klagen erfolgreich gegen Gebühren für die Kontrolle von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2012 - 9 A 1786/10

    Erhebung von Gebühren für die Prüfung einer Anzeige nach § 7 Abs. 1 AbfKlärV

  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 4.11

    Hat ein Beamter zuviel Gehalt bekommen, so muss die Behörde bei der Entscheidung

  • BVerwG, 13.12.2011 - 1 C 14.10

    Zwingende Ausweisung; Ermessensausweisung; gerichtliche Aufklärungspflicht;

  • BVerwG, 05.09.2006 - 1 C 20.05

    Rücknahme einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis; Rücknahme mit Wirkung für die

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2010 - 18 A 1450/09

    Rechtmäßigkeit der Abschiebung eines irakischen Staatsangehörigen yezidischen

  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.1987 - 10 S 240/86

    Vorkehrungen bei stillgelegter Abfallbeseitigungsanlage

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.1995 - 11 A 5922/94

    Rechtsnachfolge; Abgrabungsgenehmigung; Private Nutzungsrecht; Öffentlich-

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2008 - 14 A 3695/06

    Anforderungen an die Vergütung der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure;

  • VGH Hessen, 09.12.1988 - 8 TH 4345/88

    Keine Wertbeschränkung bei Beschwerde im Verwaltungskostenstreit - Veranlasser

  • VG Düsseldorf, 13.05.2008 - 17 K 564/07
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2002 - 9 B 1535/02
  • VG Düsseldorf, 08.06.2021 - 17 K 6804/19

    Klagen gegen Abfallentsorgungs- und Straßenreinigungsgebühren der Stadt

    Die erkennende Kammer hat bereits mit rechtskräftigem Urteil vom 21. Juni 2018 (17 K 2012/17, juris) die ordnungsgemäße Gründung der Beklagten in ihrer, inhaltlich die Rechtsnachfolge in eine Deponiegenehmigung betreffenden Entscheidung vorausgesetzt; darauf wird zunächst Bezug genommen.
  • VG Düsseldorf, 22.10.2021 - 17 L 1475/21

    Teile des Osterholzer Waldes dürfen für Erweiterung der Halde Oetelshofen gerodet

    Darüber hinaus ist eine Unzuverlässigkeit des Betreibers oder der für die Errichtung, Leitung oder Beaufsichtigung des Betriebes oder für die Nachsorge der Deponie verantwortlichen Personen, zu den Begriffen VG Düsseldorf, Urteil vom 21. Juni 2019 - 17 K 2012/17 -, juris Rn. 27 ff., 49, nach summarischer Prüfung nicht ersichtlich.
  • VG Düsseldorf, 05.07.2023 - 3 L 832/23
    Insoweit ist die Auswahlentscheidung unter mehreren Schuldnern einer Amtshandlung geprägt durch die in einem ersten Schritt vorzunehmende ordnungsgemäße Schuldnerermittlung, d.h. der zutreffenden Eruierung des entscheidungserheblichen Sachverhaltes, und sodann durch die Auswahlentscheidung im engeren Sinne, d.h. der Reduzierung der Verantwortlichkeit auf denjenigen, der für die Zahlung der Kosten im Sinne des § 13 Abs. 1 und 2 GebG NRW nach allgemeinen Grundsätzen der Auswahlentscheidung letztlich heranzuziehen ist, vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 21. Juni 2018 - 17 K 2012/17 -, juris Rn. 70 m.w.N. unter Bezugnahme auf OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. Februar 2017 - 9 A 2655/13 -, juris Rn. 131, 135 sowie OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 31. Oktober 2008 - 14 A 3695/06 -, juris Rn. 39.

    Die seitens des Antragsgegners vollständig unterlassene Gebührenschuldnerermittlung ist demnach als völliger Ermessensausfall zu qualifizieren, führt grundsätzlich zur Rechtswidrigkeit der Gebührenschuldnerauswahl und wäre auch einer Nachbesserung im gerichtlichen Verfahren gemäß § 114 Satz 2 VwGO nicht zugänglich, vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. Februar 2017 - 9 A 2655/13 -, juris Rn. 135; VG Düsseldorf, Urteil vom 21. Juni 2018 - 17 K 2012/17 -, juris Rn. 97 ff.

  • VG Berlin, 12.09.2023 - 21 K 227.20

    Kein Verwaltungsmonopol für Betrieb von Krematorien

    Dabei kommt es für die Nachfolgefähigkeit einer Entscheidung über eine Genehmigung darauf an, ob diese sach- oder personenbezogen erteilt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Januar 2012 - 7 C 6/11 - juris Rn. 12, VG Düsseldorf, Urteil vom 21. Juni 2018 - 17 K 2012/17 - juris Rn. 47 ff.).
  • VG Düsseldorf, 22.10.2021 - 17 L 1720/21

    Teile des Osterholzer Waldes dürfen für Erweiterung der Halde Oetelshofen gerodet

    Darüber hinaus ist eine Unzuverlässigkeit des Betreibers oder der für die Errichtung, Leitung oder Beaufsichtigung des Betriebes oder für die Nachsorge der Deponie verantwortlichen Personen, zu den Begriffen VG Düsseldorf, Urteil vom 21. Juni 2019 - 17 K 2012/17 -, juris Rn. 27 ff., 49, nach summarischer Prüfung nicht ersichtlich.
  • VG Düsseldorf, 08.06.2021 - 17 K 1964/20

    Anstalt des Öffentlichen Rechts, Gebührenmaßstab, Gebührensatzung,

    Die erkennende Kammer hat bereits mit rechtskräftigem Urteil vom 21. Juni 2018 (17 K 2012/17, juris) die ordnungsgemäße Gründung der Beklagten in ihrer, inhaltlich die Rechtsnachfolge in eine Deponiegenehmigung betreffenden Entscheidung vorausgesetzt; darauf wird zunächst Bezug genommen.
  • VG Düsseldorf, 08.06.2021 - 17 K 7166/19

    Klagen gegen Abfallentsorgungs- und Straßenreinigungsgebühren der Stadt

    Die erkennende Kammer hat bereits mit rechtskräftigem Urteil vom 21. Juni 2018 (17 K 2012/17, juris) die ordnungsgemäße Gründung der Beklagten in ihrer, inhaltlich die Rechtsnachfolge in eine Deponiegenehmigung betreffenden Entscheidung vorausgesetzt; darauf wird zunächst Bezug genommen.
  • VG Berlin, 29.06.2023 - 25 K 1.22

    Erhebung von Feuerwehrgebühren: Notverlegung eines Neugeborenen; Umfang der von

    Ansonsten kann der Beklagte nicht in sachgerechter Weise zwischen verschiedenen Möglichkeiten wählen (vgl. z.B. VG Düsseldorf, Urteil vom 21. Juni 2018 - 17 K 2012/17 -, juris Rn. 70 m.w.N.).
  • VG Düsseldorf, 08.06.2021 - 17 K 1667/20
    Die erkennende Kammer hat bereits mit rechtskräftigem Urteil vom 21. Juni 2018 (17 K 2012/17, juris) die ordnungsgemäße Gründung der Beklagten in ihrer, inhaltlich die Rechtsnachfolge in eine Deponiegenehmigung betreffenden Entscheidung vorausgesetzt; darauf wird zunächst Bezug genommen.
  • VG Gelsenkirchen, 10.09.2021 - 7 K 5946/16

    Verwaltungsgebührenrecht

    OVG NRW, Urteil vom 7. März 2005 - 10 A 2994/02 -, juris, Rdnr. 44; Beschluss vom 27. April 2012 - 9 A 1786/10 -, juris, Rdnr, 31 ff.; Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf , Urteil vom 21. Juni 2018 - 17 K 2012/17 -, juris, Rdnr. 24.
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